Abluft oder Umluft?

Tipps und Informationen zu Dunstabzugshauben

Abluft oder Umluft?

Abluft

Bei einer Ablufthaube wird der Kochschwaden angesaugt und nach draußen geblasen.
Die Einrichtung ist aufwändiger als bei Umlufthauben.

Vorschriften sind zu beachten.

Abluft ist die bessere Lösung!

Kurze Abluftwege

Wählen Sie immer den kürzesten Luftweg. Lange Kanäle verringern die Abluftleistung.

Abluft braucht Zuluft

Sorgen Sie für ausreichende Zuluft bzw. Frischluft-Zufuhr. Ihre Haube kann nur die Luftmengen abtransportieren, die auch als Zuluft nachströmt.


Umluft


Bei einer umluftbetriebenen Haube wird der Kochschwaden angesaugt, über die Fettfilter und die Aktivkohle gereinigt und dann wieder in den Kücheraum abgegeben. Die Anlage ist wesentlich einfacher, als bei einer Ablufthaube: aufhängen - Filter einsetzen - fertig.

Auf der anderen Seite steht aber der zusätzlich erforderliche Aktivkohlefilter, der -abhängig von den  jeweiligen Kochgewohnheiten- etwa alle drei bis vier Monate ausgewechselt werden sollte.

Vorschriften beachten!

 

Kohleofen, Ölofen, Gasofen

Gastherme, Kamin
und gleichzeitig eine Ablufthaube 
bedeutet: unbedingt den zuständigen Schornsteinfegermeister fragen
!

 

 

Feuerstättenverordnung

Hier wird regional unterschiedlich eine Verordnung gehandhabt, die nichts anderes besagt, als dass der gemeinsame Betrieb von abluftgeführten Dunstabzugshauben mit kamingebundenen Feuerungsstätten (Kohle-, Öl-, Gasöfen) gar nicht erlaubt ist, oder nur dann, wenn sich in jenem gemeinsamen Raum kein Unterdruck von mehr als 4 Pa (=0,04 mbar) aufbauen kann.
Es muss stets für ausreichend Frischluftnachschub gesorgt werden!
D.h., der gemeinsame, gefahrlose Betrieb ist nur dann möglich, wenn der Raum, in dem sich diese Geräte befinden, durch eine geeignete Zuluftöffnung von ca. 500 - 600 cm<SUP>2</SUP> von außen belüftet werden kann.
Wenn man sich vor Augen hält, was geschieht, wenn einer offenen Flamme der Sauerstoff entzogen wird, dann muss man schon verstehen, weshalb hier Vorsicht geboten ist. Deswegen wird auch bei unzureichender Frischluftzufuhr vorgeschrieben, ein Kippfenster mit einem Kontaktschalter zu versehen, der nur dann den Arbeitsstrom zur Haube freigibt, wenn es geöffnet ist. Umgekehrt  kann eine
Haube dann nicht eingeschaltet werden, wenn das Fenster geschlossen ist. Die zulässigen Unterdruckverhältnisse werden im allgemeinen vom Schornsteinfegermeister gemessen. Bei unzulässigen Werten müssen dann entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die schriftliche Bestätigung, dass eine gewisse Dunstabzugshaube 4 Pa nicht überschreitet, kann sicherlich nicht vom Hersteller verlangt werden.

 

 

 

Kaminverordnung

Die Abluft darf auf keinen Fall in einen Rauch- oder Abgasschornstein geleitet werden, auch nicht in einen Schacht, der der Entlüftung von Feuerstätten dient. Bei Einleitung in einen nicht mehr in Betrieb befindlichen Rauch- oder Abgaskamin muss die Zustimmung des zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeisters eingeholt werden. Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen Bestimmungen zu befolgen!